Wir haben lange darauf gewartet, doch endlich haben wir den Spendenbegünstigungsbescheid für mildtätige Entwicklungs- und Katastrophenhilfeeinrichtungen gemäß § 4a Abs.2 Z.3 lit. a bis c EStG!
Somit können ab sofort Spendenbeträge an uns von der Steuer abgesetzt werden.